Corona-Nothilfeprogramme für Kulturfördervereine

Als Antwort auf die Corona-Pandemie haben die Kulturstiftung der Länder und einzelne Bundesländer Kulturfördernden ein Angebot an Fonds, Krediten und sonstigen Hilfen zur Verfügung gestellt. Hier haben wir die uns bekannten Fonds gelistet, bei denen Sie aktuell noch Unterstützung für Ihren Verein in der Krise beantragen können:

  • Bundesweit

Förderprogramm der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien und der Kulturstiftung der Länder KULTUR.GEMEINSCHAFTEN
Antragsfrist: keine (Projektzeitraum endet am 31. August 2022)
Das Programm fördert die digitale Dokumentation (Social-Media, Podcast, Live-Stream, Bühnenaufnahmen) kultureller Inhalte, um diese weiterhin Publikum zur Verfügung stellen zu können. Dem DAKU wurde auf Nachfrage bestätigt, dass sich auch Kulturfördervereine bewerben können.

 

  • Bremen

Bremen-Fonds
Antragsfrist: keine
Mittel aus dem Fonds können auch von Kulturfördervereinen beantragt werden. Allerdings werden sie gebeten, zunächst auf die Hilfsmaßnahmen des Bundes zurückzugreifen, da sich der Fonds hauptsächlich an Einzelkünstler richtet. Ansprechpartner zum Bremen-Fonds finden sie hier.

 

  • Hamburg

Hamburg-Kredit-Liquidität
Antragsfrist: 18. Dezember 2020
Für Kulturfördervereine ist das Modul B relevant. Die Förderrichtlinien finden Sie hier, weitere Informationen hier.

 

  • Hessen

Corona-Soforthilfe für Vereine
Antragsfrist: keine
Umfangreiche Informationen zu den Förderbedingungen des Programms „Weiterführung der Vereins- und Kulturarbeit“ des Landes Hessen sowie das Antragsformular finden Sie  auf der Website.

 

  • Mecklenburg-Vorpommern

Schutzfond MV Kultur
Antragsfrist: 31. Dezember 2020
Relevant für Kulturfördervereine ist die Säulen drei des Fonds. Umfangreiche Informationen zu den Förderbedingungen finden Sie auf der Website.

 

  • Nordrhein-Westfalen

Kulturstärkungsfonds für Kultureinrichtungen
Antragsfrist: variiert je nach zuständiger Bezirksregierung
Informationen, die auch Kulturfördervereine einschließen, finden Sie unter Punkt eins auf der Website. Zuständig für die jeweiligen Anträge sind die Bezirksregierungen. Kontaktinformationen finden Sie hier.

Sonderprogramm Heimat 2020
Antragsfrist: 4. Dezember 2020, wird voraussichtlich bis zum 30. Juni 2021 verlängert
Das Programm fördert alle eigetragenen Vereine in NRW, die im Bereich Heimat, Tradition und Brauchtum tätig sind und nicht bereits durch ein anderes Programm gefördert werden bzw. gefördert werden können. Weitere hier.

 

  • Saarland

Vereint Helfen: Vereinshilfe Saarland
Antragsfrist: 31. Dezember 2020
Das Programm beinhaltet Unterstützungszahlungen und Liquiditätshilfen. Auf der Website finden Sie Förderrichtlinien und Ansprechpartner.

 

Über Hinweise auf weitere Fördermöglichkeiten freuen wir uns!