Ehrenamtsstiftung in Neustrelitz beschlossen

Bereits im Juli hatte das Kabinett die Einrichtung einer Ehrenamtsstiftung als erste Maßnahme aus den Ergebnissen der Kommission Gleichwertige Lebensverhältnisse beschlossen. Nun folgt die gesetzliche Grundlage für die Errichtung als Stiftung des öffentlichen Rechts.

Unterstützung ehrenamtlich Tätiger

Besonders in strukturschwachen und ländlichen Regionen ist es häufig schwierig, ehrenamtliche Strukturen aufzubauen und zu erhalten. Vor allem kleinen Initiativen fällt es oftmals schwer, Unterstützung zu bekommen – zum Beispiel bei rechtlichen Fragen oder der Beantragung von Fördermaßnahmen.

Genau hier setzt die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt an: Ihr Ziel ist es, das bürgerschaftliche Engagement und das Ehrenamt in Deutschland zu stärken, insbesondere in den strukturschwachen und ländlichen Räumen. Die Stiftung soll in Abstimmung mit den bereits bestehenden Bundesprogrammen:

  • Serviceangebote für die Organisation von bürgerschaftlichem Engagement und Ehrenamt bereitstellen
  • die Vernetzung vor Ort unterstützen
  • ehrenamtlich Tätige bei der Digitalisierung unterstützen
  • und begleitende Forschungsvorhaben fördern

Angesiedelt wird die Engagementstiftung in Neustrelitz (Mecklenburg-Vorpommern). Auch dies entspricht einem Beschluss der Kommission Gleichwertige Lebensverhältnisse. Der Bund hatte sich vorgenommen, Neuansiedlungen von Behörden künftig bevorzugt in strukturschwachen Regionen vorzunehmen.

Ob bei der Freiwilligen Feuerwehr, im Verein oder bei der Freien

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Quelle: Bundesregierung